Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Aufwendungen von mehr als 110 EUR je Beschäftigten für eine Betriebsveranstaltung sind in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. So hat das BSG entschieden.
Hier mehr dazu. (Bild: Pexels/Cottonbro Studio)

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