Anwendung der Richtsatzsammlung des BMF als Schätzungsgrundlage
Von Maik Czwalinna am 23. April 2024, 09:11 - Permalink
Nach einem Urteil des Hessischen FG kann die Richtsatzsammlung des BMF weiterhin als Schätzungsgrundlage verwendet werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für eine Schätzung vorliegen.
Hier mehr dazu.
(Bild: Mauritius images)