Anwendung der Richtsatzsammlung des BMF als Schätzungsgrundlage

Nach einem Urteil des Hessischen FG kann die Richtsatzsammlung des BMF weiterhin als Schätzungsgrundlage verwendet werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für eine Schätzung vorliegen.
Hier mehr dazu. (Bild: Mauritius images)

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