Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
Von Maik Czwalinna am 18. April 2024, 14:54 - Permalink
Die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG wurde ab dem VZ 2023 neu geregelt. Der Beitrag zeigt in der Praxis bedeutsame Fallbeispiele.
Hier mehr dazu.
(Bild: Corbis)