Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023

Die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG wurde ab dem VZ 2023 neu geregelt. Der Beitrag zeigt in der Praxis bedeutsame Fallbeispiele.
Hier mehr dazu. (Bild: Corbis)

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