Mindestpflegedauer und Wohnungsbegriff für den Pflege-Pauschbetrag

Das Sächsische FG hat entschieden, dass ein Pflegender einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen kann, wenn seine Pflegeleistung 10 % des gesamten pflegerischen Gesamtaufwands übersteigt.
Hier mehr dazu. (Bild: Corbis)

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