Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
Von Maik Czwalinna am 8. April 2024, 09:50 - Permalink
Die Zweitwohnungsteuer ist Aufwand für die Nutzung der Unterkunft und unterfällt daher bei den Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG.
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(Bild: Pixabay)