Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995
Von Maik Czwalinna am 8. April 2024, 09:46 - Permalink
Die Erhebung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 1999 bis 2002 ist verfassungsgemäß. Der Zuschlag stellt in diesem Zeitraum eine finanzverfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe gem. Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG dar.
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(Bild: Fotolia LLC.)