Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG

Zur Mitarbeiterbindung und zur Mitarbeitergewinnung spielen arbeitgeberseitig gewährte Benefits eine bedeutsame Rolle. Steuerfreie und folglich auch beitragsfreie Benefits lässt der Gesetzgeber auch für Gesundheitsförderungsleistungen nach Maßgabe von § 3 Nr. 34 EStG zu. Nicht in diese Steuerfreiheit einzubeziehen sind allerdings im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheitsleistung anfallende Nebenkosten wie z.B. eine unentgeltliche Gestellung von Unterkunft und Verpflegung.
Hier mehr dazu. (Bild: Haufe Online Redaktion)

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