Verpflichtung zur elektronischen Rechnung

In Deutschland sollen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend sein. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, das der Bundestag am 17.11.2023 verabschiedet hatte. Das Gesetz wurde vom Bundesrat am 24.11.2023 in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Seit dem 21.2.2024 liegt ein Vermittlungsergebnis vor. Wir geben einen Überblick über die geplanten Änderungen.
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