Aufwendungen für Kleidungsstücke und Accessoires durch Influencer
Von Maik Czwalinna am 18. März 2024, 11:22 - Permalink
Aufwendungen einer Mode-Influencerin/Mode-Bloggerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Accessoires sind – unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang – nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, da es sich nicht um typische Berufskleidung handelt. So hat das Niedersächsische FG entschieden.
Hier mehr dazu.
(Bild: Marcus Surges)