Aufwendungen für Kleidungsstücke und Accessoires durch Influencer

Aufwendungen einer Mode-Influencerin/Mode-Bloggerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Accessoires sind – unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang – nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, da es sich nicht um typische Berufskleidung handelt. So hat das Niedersächsische FG entschieden.
Hier mehr dazu. (Bild: Marcus Surges)

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