Übergang zur Einzelveranlagung während des Klageverfahrens

Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand des Klageverfahrens.
Hier mehr dazu. (Bild: Haufe Online Redaktion)

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