Unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung ändert ihre Rechtsauffassung zum unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrag. Eine zu hoch in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird danach nicht mehr in allen Fällen geschuldet.
Hier mehr dazu. (Bild: Michael Bamberger)

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