Unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer
Von Maik Czwalinna am 29. Februar 2024, 10:01 - Permalink
Die Finanzverwaltung ändert ihre Rechtsauffassung zum unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrag. Eine zu hoch in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird danach nicht mehr in allen Fällen geschuldet.
Hier mehr dazu.
(Bild: Michael Bamberger)