Lohnsteuer und Sozialversicherung sparen
Von Maik Czwalinna am 20. April 2023, 19:28 - Permalink
Zuwendungen an Ihre Arbeitnehmer unterliegen der Lohnsteuer. Zudem müssen Sie und Ihre Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zah-len. Allerdings fördert der Gesetzgeber bestimmte Zuwendungen. Wenn Sie diese Förderungen geschickt ausnutzen, können Sie Ihre Lohnkosten senken, während Ihre Arbeitnehmer gleichzeitig ein deutliches Plus beim Nettolohn haben. Damit sparen Sie und motivieren Ihre Arbeitnehmer.
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