Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist.
Hier mehr dazu.
(Bild: mauritius images / Wolfgang Filser /)
8. Dezember 2025
Der Bundestag hat am 5.12.2025 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) verabschiedet.
Der Bundestag hat am 4.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Die beschlossene Fassung enthält einige Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem Regierungsentwurf.
Die Finanzverwaltung hat ein restriktives BMF-Schreiben zur AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer aufgehoben.
Setzt die Anschaffung einer Wohnung i. S. d. § 92a EStG zwingend die Entgeltlichkeit des Erwerbs voraus oder kann die Gegenleistung z. B. auch in der Übernahme der Verpflichtung zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen der Wohnung bestehen?
Gewerkschaftsmitglieder sollen ihre Beiträge steuerlich künftig besser als Werbungskosten geltend machen können.
Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung erworben wird. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird.
Piloten, die arbeitsrechtlich einem Flughafen dauerhaft zugeordnet sind und dort zumindest in geringem Umfang arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeiten erbringen, haben nach einem BFH-Urteil zum VZ 2014 eine erste Tätigkeitsstätte. Heutzutage findet jedoch ein großer Anteil dieser Tätigkeiten bis zum Abheben im Cockpit statt.
Der § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG regelt die Kindergeldberechtigung für Kinder unter 21 Jahren, die sich in einer Übergangsphase zwischen Schule, Ausbildung oder Studium befinden. Danach bleiben Kinder, die arbeitsuchend oder ausbildungsplatzsuchend gemeldet sind, weiterhin kindergeldberechtigt.