Bewirtungskosten: So sparen Sie mit Ihrer Gastfreundschaft Einkommen- und Umsatzsteuer
Von Maik Czwalinna am 12. September 2019, 16:37 - Permalink
Viele Unternehmer schließen bei gutem Essen und Trinken gute Geschäfte ab und treffen wichtige Vereinbarungen für die Zukunft. Wenn Sie Geschäftspartner oder Mitarbeiter – auch Ihren Arbeitnehmer-Ehepartner – bewirten, können Sie den Staat an den Kosten beteiligen. Der Gesetzgeber entlastet Sie bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer, wenn Sie bestimmte Formvorschriften einhalten. Welche das sind und wie Sie mit genussvollem Essen und Trinken Steuern sparen können, erläutere ich Ihnen in meinem Beitrag.